Wissen ist Macht (Nix wissen macht was...)

Pech gehabt und ernsthaft krank geworden? Dann aufgemerkt!

 

Auf der sogenannten "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" des Arztes, den "Gelben Schein", steht die Diagnose des Arztes. Aber nur als SCHLÜSSELZAHL. Jeder Versicherte sollte genau auf diese Schlüsselzahl achten!!!

Sollte es nun ernsthaft eine langwierige Erkrankung geben, so zählen alle Diagnosen innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre zusammen!! Insbesondere beim Krankengeld ist das sehr wichtig, da es nur einen Anspruch für höchstens 18 Monate Krankengeld gibt. ACHTUNG: Die Lohnfortzahlung, eine Reha oder auch AHB in der Übergangsgeld gezahlt wurde, zählt mit zu diesen 18 Monaten!! Insbesondere beim Krankengeldempfang ist es wichtig die Diagnosen zu verfolgen, weil es nur noch sogenannte "Zahlscheine" von der Krankenversicherung gibt, auf der die Diagnose sehr gern von den Ärzten mit "dito" angegeben wird. Weiter muss ein jeder beachten dass, sollte nun z.B. eine Hüftoperation erfolgt sein, nach drei Monaten aber die Lendenwirbelsäule Probleme bereiten, so wird die Erkrankung als ein Krankheitsfall fortgeführt weil zwischenzeitlich die Arbeit nicht wieder aufgenommen wurde. Schnell kommen so in drei Jahren genügend Zeiten zusammen und schon ist der Kassenpatient ausgesteuert. Merke auf:  Oft schreibt der "Halbgott in Weiss", Dein Arzt, bis einschliesslich zum Sonntag "AU" (Arbeitsunfähig). Nun gilt es besonders aufmerksam zu sein, da bei den Krankenkassen eine KRANKMELDUNG immer erst am Folgetag der Feststellung wirksam wird. So ist unbeabsichtigt die eigentlich durchgehende AU unterbrochen und schon gelten andere Regeln. Seltsamerweise meist immer zum Nachteil des Kranken. Also, sei schlauer als der Mitarbeiter der Krankenkasse und bitte Deinen Hausarzt entweder die AU bis einschliesslich Montag zu erstellen,oder Du bist selber gefordert und musst dann am Freitag Deinen Hausarzt aufsuchen. Inzwischen sollen Mitarbeiter von Kassen direkt auf solche Patzer angesetzt werden.Gilt für alle Kassen gleich.....Daher, mein Tipp, immer alles kopieren und aufmerksam verfolgen. Ist doch klar, das die Kassen ihre Mitglieder nicht auf solche Sachen aufmerksam machen,oder? Das bedeutet dann melden bei der ARGE, ein Jahr Arbeislosengeld II und dann? HARTZ 4 !!!

Ach ja, nur so zur Info.... sollte ein Krankenhaus euch falsch behandeln, glaubt ja nicht das eure Ersatzkasse dann das Geld zurückfordert. Nein! Die Kasse erwartet das das Kassenmitglied das Krankenhaus verklagt, natürlich die Beweislast und das Prozessrisiko trägt. Als Begründung wurde in meinem Fall angegeben, rechtlich dürfte die Krankenkasse dies nicht tun.....                  (Merke, die Gelder der Kassenmitglieder, verwaltet durch die Krankenkasse)

Die Kasse hängt sich dann an die Klage an, hat kein Risiko und fordert, wenn das Kassenmitglied gewonnen hat, die an das Krankenhaus gezahlten Kosten zurück. In meinem Fall hätte ich die 80 Euro Eigenanteil zurückfordern können und dann noch auf Schmerzengeld klagen sollen. Aber, drauf gepfiffen, jeder kennt ja unsere Gerichte und was an Schmerzengeld zuerkannt wird,oder?

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